Mai 7th, 2010
Kinder Freibeträge lohnen sich für allem für Eltern, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen und wirken sich nur in der Einkommenssteuererklärung aus, die einmal im Jahr abgegeben wird. Ein Anspruch auf Kinder Freibeträge bestehen ab dem Monat der Geburt und bestehen bis zum 18. Lebensjahr. Danach gelten gesonderte Regelungen, die beispielsweise von einer Ausbildung oder einer dauerhaften Behinderung des Kindes abhängig sind. Zusätzlich gibt es noch Kinder Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- oder den Ausbildungsbedarf.
Das Finanzamt überprüft hierbei automatisch, welche Form für die Eltern des oder der Kinder einen größeren finanziellen Vorteil bedeuten, je nachdem werden bei der Steuererklärung Kinderfreibetrag oder das Kindergeld berücksichtigt. Für die überwiegende Mehrzahl der Familien wird die Kindergeld Regelung angewandt, da sich Kinder Freibeträge erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 67.000 Euro (für verheiratete Paare) bzw. ca. 35.000 Euro für Alleinerziehende als positiver ergeben. Hat man jedoch so ein hohes Einkommen, ist es wichtig, sein Kinder bzw. seine Kinder mit in der Steuererklärung aufzuführen. Wer sich vorab informieren möchte, findet beim jeweils für ihn oder sie zuständigen Finanzamt den passenden Ansprechpartner.
Tags: Ausbildungsbedarf, Einkommenssteuererklärung, Finanzamt, hohes Einkommen, Jahreseinkommen, Kidnergeld, Kinder, Kinder-Freibeträge, Steuererklärung
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Mai 1st, 2010
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert – hinter jedem Begriff verbergen sich eine Menge Details. Und so ist auch die Frage danach, was sich genau hinter dem Kinderfreibetrag verbirgt, eine berechtigte Frage. Wie setzt sich also der Kinderfreibetrag zusammen? Ist hier auch ein Freibetrag für Kinderbetreuungskosten enthalten?
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten:
Der eigentliche Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2010 2.244 Euro pro Elternteil. Zusätzlich gibt es noch den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (kurz: Erziehungsfreibetrag). Dieser beträgt pro Kind im Jahr 2010 2.520 Euro. Der Erziehungsfreibetrag wurde im Jahr 2002 eingeführt. Er soll dazu dienen, die Kosten, die mit der Ausbildung eines Kindes entstehen, auszugleichen. Der Freibetrag wird ohne einen erforderlichen Nachweis steuerlich anerkannt. Für den Erziehungsfreibetrag ist eine pauschale Höhe unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten definiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Betrag bei kleinen Kindern im Wesentlichen für die Betreuung benötigt wird, bei älteren Kindern für die Ausbildung.
Geregelt ist der Erziehungsfreibetrag im § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG. Insbesondere der deutsche Juristinnenbund kritisierte den Erziehungsfreibetrag deutlich. Die größten Kritikpunkte sind die Unabhängigkeit von den tatsächlich entstehenden Kosten, da diese Einverdienstehen fördern sowie die Benachteiligung Nicht-Erwerbstätiger, für die keine Möglichkeit besteht, die entstehenden Kosten steuerlich abzusetzen.
Tags: Deutsche Juristinnenbund, Einverdienstehen, Erziehungsfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Kosten
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März 13th, 2010
Der Kinderfreibetrag dient der Existenzsicherung des Kindes. Zusätzlich wird ein Freibetrag für Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungskosten gewährt. Er entspricht der Anpassung an die veränderten Bedürfnisse des Kindes. Der überwiegende Betreuungsbedarf wird kontinuierlich vom Erziehungsbedarf ersetzt und bei älteren Kindern vom Ausbildungsbedarf überlagert.
Die Freibeträge werden zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt
Zur weiteren Inanspruchnahme müssen ab diesem Zeitpunkt gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Bei Anspruchsberechtigung kommen sie maximal bis zum 25. Lebensjahr zur Anrechnung. Die Bedarfsermittlung ist abhängig vom Einkommen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Wird ein Höchstbetrag überschritten, wird weder der Kinderfreibetrag noch der Freibetrag für die Ausbildung erstattet. Eventuelle Bezüge des Kindes ab 18. Jahren fließen in die Berechnung nicht ein. Sie haben eine Gewichtung, wenn sie unter dem 18. Lebensjahr erwirtschaftet wurden. Steht ein Kind in Berufsausbildung, kann es aufgrund fehlender Ausbildungsstätte keine Ausbildung beginnen oder leistet es ein freiwilliges soziales Jahr, ist der Anspruch gegeben. Zur Verdeutlichung dient eine 23-jährige Studentin. Werden die Einkommensgrenzen der Erziehungsberechtigten nicht überschritten, erhalten sie neben dem Kinderfreibetrag von 3.864 Euro den Freibetrag für Betreuung-, Erziehung- und Ausbildung in der Höhe von 2.160 Euro.
Kinder-Freibetrag Sonderfälle
Ist das Kind arbeitslos, endet der Anspruch auf die Freibeträge mit dem 21. Lebensjahr. Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht selbsterhaltungsfähig sind, erhalten die Freibeträge ohne Zeitbegrenzung. Für auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung wird zur Sonderbedarfsdeckung zum Ausbildungsfreibetrag ein zusätzlicher Freibetrag von 924 Euro gewährt.
Tags: Ausbildungskosten, Bedarfsermittlung, Berufsausbildung, Betreuungsbedarf, Bezüge, Freibetrag, Kinderfreibetrag
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März 8th, 2010
Eine Übertragung des Kinderfreibetrages ist möglich. Unterschiedliche Gründe, die belegt werden müssen, können eine Antragstellung rechtfertigen.
Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind oder getrennt leben, beträgt der Kinderfreibetrag-Zähler auf der Lohnsteuerkarte pro Kind 0,5. Dabei wird vorausgesetzt, dass jeder Elternteil seinen festgelegten Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig nachkommt. Kommt ein Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltsverpflichtung weniger als 75 % nach, kann der komplette Freibetrag auf das betreuende Elternteil übertragen werden. Kinderfreibeträge können auf Steuerbescheiden nachträglich korrigiert werden, wenn säumige Unterhaltszahler verspätet für den veranlagten Zeitraum ihren Verpflichtungen nachkommen und gegen die vorgenommenen Übertragungen Einspruch erheben.
Ja, die Kinderfreibetrag Übertragung ist möglich
Elternteile, die durch geringes Einkommen nicht unterhaltspflichtig sind, werden nicht als säumige Unterhaltszahler eingestuft. Bei einer Vereinbarung über die Unterhaltsfreistellung werden keine Kinderfreibeträge übertragen. Entfällt die Unterhaltspflicht durch ein ausreichendes Einkommen des Kindes, bleibt es beim Halbteilungsgrundsatz. Wenn das Elternteil, das sich um die Betreuung des Kindes kümmert, ein hohes Einkommen hat und der andere Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird ein großes Interesse an den vollem Kinderfreibetrag bestehen. Dagegen bei geringerem Einkommen wird das Kindergeld angerechnet. In diesem Fall wäre ein Antrag auf Übertragung des Freibetrages überflüssig.
Ebenfalls erhält ein Elternteil den vollen Freibetrag angerechnet, wenn der andere Elternteil verstorben ist oder Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort nicht ermittelbar sind. Übertragungen auf einen Großelternteil oder Stiefelternteil sind ebenfalls möglich und gesetzlich geregelt.
Die Antragstellung mit der Beweisführung über die Versäumnisse veranlasst das Finanzamt, den bereits erlassenen Steuerbescheid zu ändern.
Tags: Freibetrag, Kinderfreibetrag, Lohnsteuerkarte, Steuerbescheid, Unterhaltspflicht, Unterhaltszahler
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März 1st, 2010
Eine hilfreiche Addition: Kindergeld plus Zuschuss
Kinderadditive sind staatliche Hilfen, die zusätzlich zum Kindergeld gewährt werden. Sie werden nur anerkannt, wenn die Kinder unverheiratet sind und über ein geringes Eigeneinkommen verfügen. Grundsätzlich erhalten Eltern und Alleinerziehende Kindergeld, wenn sie Deutsche sind, in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder im Ausland wohnen und in Deutschland (!) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Direkte finanzielle Hilfen
Alleinerziehende und Eltern, die Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, haben auch Anspruch auf so genannte Kinderadditive. Die Kinderzulagen sind zusätzliche finanzielle Förderungen, die auf Antrag gewährt werden. Für Verträge im Sinne des Altersvermögensgesetzes (Riester-Rente) besteht ein Rechtsanspruch auf Zulage für jedes Kind. Eine weitere Kinderzulage regelt das Gesetz zur Eigenheimförderung. Hier wird sogar die Herabsetzung der Kindergeld-Altersgrenze (25. Lj.) nicht angewendet – das Additiv gilt bis zum 27. Lebensjahr. Bauherren oder Erwerber von Wohneigentum erhalten diese Zulage für die Kinder, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Die Höhe der mehrjährigen Zulagen wird nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
Steuerliche Entlastungen
Für Einkommenssteuerpflichtige, die Anspruch auf Kindergeld haben, gibt es eine Reihe von weiteren Kinderadditiven. Sie wirken sich als Freibeträge oder Abzüge auf das zu versteuernde Einkommen aus. Abziehbar sind Kinderbetreuungskosten, das Schulgeld (Sonderausgaben) und Aufwendungen für eine Haushaltshilfe. Alleinerziehenden wird ein besonderer Entlastungsbetrag anerkannt. Bei außergewöhnlichen Belastungen mindern Kinder den Prozentsatz der zumutbaren Eigenaufwendungen. Besteht ein Ausbildungs-Sonderbedarf, so können Freibeträge geltend gemacht werden. Der Anspruch des Kindes auf einen Behinderten- bzw. Hinterbliebenenpauschbetrags kann steuermindernd auf die Eltern übertragen werden.
Tags: Altersvermögensgesetz, Eigenaufwendungen, Kinderadditive, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld, Kinderzulage, Riester-Rente
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