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	<title>Kinder-Freibetrag</title>
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	<description>Kinderfreibetrag, Kindergeld und Freibeträge für Kinder und Eltern</description>
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		<title>Kinderfreibetrag 2012 &#8211; das gilt für den Kinder Freibetrag 2012</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 09:28:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kinder-Freibetrag]]></category>
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		<description><![CDATA[In diesem Jahr ist eine Vielzahl von Neuerungen in Kraft getreten, von der Eltern profitieren können. Spürbar wird das für Eltern, auch beim Kinderfreibetrag 2012, wenn sie die Steuererklärung für das laufende Kalenderjahr abgeben. Kinderfreibeträge für das Jahr 2012 So werden ab dem Jahr 2012 die Kinderfreibeträge, auch als Kinderfreibetrag 2012 bekannt, nicht mehr in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Jahr ist eine Vielzahl von Neuerungen in Kraft getreten, von der Eltern profitieren können. Spürbar wird das für Eltern, auch beim Kinderfreibetrag 2012, wenn sie die Steuererklärung für das laufende Kalenderjahr abgeben.</p>
<h3>Kinderfreibeträge für das Jahr 2012</h3>
<p>So werden ab dem Jahr 2012 die Kinderfreibeträge, auch als Kinderfreibetrag 2012 bekannt, nicht mehr in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Dies war bis zum 31.12.2011 bei jeder ausgefertigten Steuerkarte automatisch erfolgt. Der Anlass dafür liegt in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der der Kinderfreibetrag steuerfrei zu bleiben hat. Nunmehr müssen Eltern die Eintragung der Freibeträge in jedem Jahr beantragen. Sonst würde der Kinderfreibetrag 2012 nicht berücksichtigt werden, wenn die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet werden. Auf jeden Fall jedoch werden die Kinderfreibeträge 2012 nicht berücksichtigt, wenn die anfallende <a title="Lohnsteuer berechnen" href="http://www.computerbild.de/download/Lohnsteuer-Freibetrag-2012-2106392.html">Lohnsteuer </a>berechnet wird. Dabei zählt zunächst die Vorrangigkeit der Kindergeldzahlung.</p>
<h3>Kinderfreibetrag 2012</h3>
<p>Für das Kalenderjahr 2012 wurde der Kinderfreibetrag 2012 auf einen Betrag von 7.008 Euro festgelegt. Monatlich erhalten Eltern für das erste und das zweite Kind im Rahmen vom Kindergeld 2012 einen Betrag von 184 Euro. Gezahlt wird dieser Betrag solange, bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Sofern sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird das <a title="Kindergeld 2012" href="http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/kindergeld-ab-2012-neuer-kindergeldantrag-fuer-grosse-kann-sich-lohnen.php">Kindergeld 2012</a> weitergezahlt. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kind ein versteuerndes Einkommen erzielt, dass die Höhe von 8.004 Euro nicht überschreitet. Allerdings wird im Rahmen einer Günstigerprüfung durch das Finanzamt noch ein Vergleich durchgeführt, ob Kindergeld 2012 oder Kinderfreibetrag 2012 günstiger für Familien sind. Durchgeführt wird diese Prüfung in Verbindung mit dem Lohnsteuerjahresausgleich oder mit der Steuererklärung für das Jahr 2012.</p>
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		<title>Kindergeld 2012 – Änderungen und Regelung zum Kindergeld</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 10:25:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MG</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch auf Kindergeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Die gute Nachrichte vorweg: Die Regelungen für das Kindergeld 2012 werden einfacher zu handhaben sein als bisher. Viele werden sagen: Endlich wird auch an die Eltern gedacht, die entweder keine Möglichkeit haben, sich mit Anträgen und Formularen herum zu schlagen und an die, die ihre Zeit stattdessen lieber mit ihren Kindern verbringen möchten. Beim Kindergeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gute Nachrichte vorweg: Die Regelungen für das Kindergeld 2012 werden einfacher zu handhaben sein als bisher. Viele werden sagen: Endlich wird auch an die Eltern gedacht, die entweder keine Möglichkeit haben, sich mit Anträgen und Formularen herum zu schlagen und an die, die ihre Zeit stattdessen lieber mit ihren Kindern verbringen möchten. Beim Kindergeld 2012 gibt es einige Änderungen und Vereinfachungen, die alle Eltern und erwachsenen Kinder kennen sollten.</p>
<p>Beim <strong>Kindergeld 2012</strong> ist keine aufwendige Einkommensprüfung mehr notwendig. Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die sich in der Erstausbildung befinden, brauchen für den Anspruch auf Kindergeld 2012 keine Gehaltsnachweise mehr einreichen sofern nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Verdient werden darf nach der neuen Regelung für das Kindergeld 2012 in dieser Zeitspanne so viel wie möglich.</p>
<h3>Kindergeldstaffel 2012</h3>
<p>Auch beim Kindergeld 2012 gibt es gestaffeltes Kindergeld für Eltern und Kinder. Für das erste Kind werden 184 Euro gezahlt, für das zweite Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro im Monat. Besonders <a href="http://bildung.germanblogs.de/archive/2011/12/30/ausbildung-mit-kind-auf-welche-gelder-habe-ich-anspruch.htm">Geringverdiener</a>, Alleinerziehende und kinderreiche Eltern sind auf diesen Zuschuss angewiesen, um den Lebensunterhalt für die Kinder bestreiten zu können.</p>
<p>Der Kinderfreibetrag 2012 wird nicht mehr automatisch in der Lohnsteuerkarte vermerkt, sondern muss jährlich manuell neu beantragt werden. 7.008 Euro Kinderfreibetrag für das Jahr 2012 sind eine Summe Geld, die nicht versäumt werden sollte, steuerlich geltend zu machen.</p>
<h3>Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt</h3>
<p>Das Kindergeld 2012 wird von der jeweiligen Familienkasse jeweils im laufenden Monat ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine lassen sich bei der Familienkasse unter Angabe der Kindergeldnummer erfragen, um besser haushalten zu können. Wer Anspruch auf Kindergeld hat, sollte immer auf dem Laufenden sein, was die jährlichen Bestimmungen angeht. Nur so kann man sicher gehen, keine Neuigkeiten verpasst und alle nötigen Anträge und Eintragungen rechtzeitig vorgenommen zu haben.</p>
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		<title>Steuerfreibetrag 2012 – so hoch ist der Steuerfreibetrag 2012</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 19:43:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SB</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kinder-Freibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Papierlohnsteuerkarte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreibetrag 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Vordrucke]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Steuerfreibetrag 2012 beträgt 10.200 Euro (ledige) der Steuerfreibetrag für Eheleute 19.400 Euro. Wichtig - es gibt keine Papierlohnsteuerkarte mehr. Wer seine Steuererklärung selbst bearbeitet benötigt dazu die amtlichen Vordrucke.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Steuerrecht ist für viele Bundesbürger ein regelrechtes &#8220;Buch mit sieben Siegeln&#8221;. In dem Fall sind dann auch die aktuellen Änderungen rund um die Lohnsteuer und den Steuerfreibetrag 2012 nicht wirklich hilfreich &#8211; denn während die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch für 2011 galt, und man sich nicht persönlich bemühen musste, muss für 2012 wieder ein Antrag auf Berücksichtigung des Steuerfreibetrag 2012 gestellt werden. Hinzu kommt die Elektronisierung, und damit der Wegfall der Papierlohnsteuerkarte, der Lohnsteuer, die zwar dauerhaft eine Vereinfachung darstellen soll, anfangs aber einigen etwas kompliziert vorkommen mag.</p>
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<h3>Die wichtigsten Eckpunkte zum Steuerfreibertrag 2012 im Überblick</h3>
<p>Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, und damit auf einen Steuerfreibetrag 2012, sollte im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30.11.2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Hierfür stehen zwei verschiedene Formulare zur Verfügung, die zwingend verwendet werden müssen, da sonst keine Berücksichtigung stattfindet. Ändert sich im Vergleich zum Vorjahr nichts, dann reicht der 2-seitige Antrag. Ändert sich etwas am zu veranschlagenden Steuerfreibetrag 2012 etwas, oder wird erstmals ein Antrag gestellt, so ist der 6-seitige Vordruck zu verwenden. Änderungen beziehen sich hierbei auch auf Eheleute und/oder Kinder.</p>
<p>Der Antrag wird &#8220;voraussichtlich&#8221; gestellt &#8211; der <a href="http://www.premium-rechtsanwalt.com/Steuerliche-Neuregelungen-zum-Kalenderjahr-2012">Arbeitnehmerpauschalbetrag </a>muss dabei um 600 Euro überschritten werden. Somit muss man für den <strong>Steuerfreibetrag 2012</strong> also mindestens 1.600 Euro beantragen. Voraussichtlicher Steuerfreibetrag 2012 bedeutet in dem Fall konkret, dass man &#8211; rechtzeitig beantragt &#8211; bereits monatlich verantlagt wird, man also nicht auf den <a href="http://www.dir-info.de/finanzen/steuer-tipps-tricks/der-lohnsteuerjahresausgleich-die-einkommens-steuererklaerung-der-arbeitnehmer.html">Lohnsteuer-Jahresausgleich</a> warten muss.</p>
<h3>Finanztipp zum Steuerfreibetrag 2012</h3>
<p>Durch die voraussichtliche Veranlagung ergibt sich eine monatliche Ersparnis. Wer also bereits weiß, dass sich nichts an seinen Werbungskosten ändern wird, der sollte jetzt schon beantragen. Es empfiehlt sich ebenfalls, den Arbeitgeber über etwaige Änderungen zu informieren. Dies stellt sicher, dass auch dieser alles korrekt abrechnet. Grundsätzlich vorteilhaft gestaltet sich die Verwendung entsprechender Software zum<strong> Steuerfreibetrag 2012</strong> &#8211; diese beinhalten bereits sämtliche Vordrucke und Änderungen. Fehler werden so vermieden.</p>
<p><em>Hinweis</em>: Eine Steuererklärung muss erst ab 10.200 Euro Jahreslohn (19.400 Euro wenn verheiratet) abgegeben werden.</p>
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