November 2nd, 2011
Die Steuervergünstigung durch den Kinderfreibetrag und das monatlich ausgezahlte Kindergeld sind eng miteinander verknüpft. Das Existenzminimum eines Erwachsenen darf nicht besteuert werden. Das Einkommen von Eltern muss das Existenzminimum des Kindes hinsichtlich Betreuung, Erziehung und Ausbildung gewährleisten. Die derzeit 6.024 Euro Kinderfreibetrag jährlich sollen diese Grundbedürfnisse sichern und sind aus diesem Grund steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag wird nicht beim monatlichen Lohnsteuerabzug der Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Während des aktuellen Jahres wird derselbe Lohnsteuerbetrag wie bei Kinderlosen einbehalten. Bis zur genauen Verrechnung am Jahresende erhalten Elternteile monatlich das Kindergeld. Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung nach Höhe des Einkommens, in welchem Ausmaß der Kinderfreibetrag zu berücksichtigen ist.
Kinderfreibetrag muss nicht gesondert beantragt werden
Der Kinderfreibetrag ist nicht gesondert zu beantragen. Er wird automatisch bei der jährlichen Steuererklärung einkalkuliert. Während des laufenden Jahres hat er keine Auswirkung auf die Höhe der Steuer. Nach Möglichkeit sollte er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das hat einen geringeren Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer zur Folge.
Kindergeld beantragen: Beantragt werden sollte das Kindergeld!
Bei höheren Einkommen ist anzunehmen, dass der Kinderfreibetrag mehr Entlastung bietet als das Kindergeld. Wird es aus diesem Grund nicht beantragt, geht das Finanzamt bei der Berechnung des Kinderfreibetrages in jedem Fall von seiner Auszahlung aus. Unabhängig, ob sie erfolgt ist oder nicht.
Tags: Einkommen, Existenzminimum des Kindes, Kinderfreibetrag, Kindergeld
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November 2nd, 2011
Um Eltern steuerlich zu entlasten, erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Familienkasse, grundsätzlich eine monatliche Zahlung von Kindergeld. Beim Kinderfreibetrag hingegen handelt es sich um einen Freibetrag, welcher im Jahr 3864 Euro beträgt(1.932 Euro, je Elternteil). Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden nicht gleichzeitig gezahlt und nicht nebeneinander berücksichtigt. Durch den Freibetrag für Kinder soll eine steuerliche Entlastung für steuerpflichtige Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen ermöglicht werden.
Freibeträge für Kinder
Die Freibeträge basieren auf dem tatsächlichen Existenzminimum für Kinder sowie dem zu berücksichtigtem Bedarf für Erziehung, Betreuung und Ausbildung. Dieser beträgt 1080 Euro je Elternteil jährlich. Der Kinderfreibetrag sowie die Freibeträge kommen zum Ansatz, wenn sich dies günstiger auswirkt als das Kindergeld. Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird vom Finanzamt automatisch geprüft, ob die Anrechnung der Freibeträge günstiger ist. Eine gesonderte Antragstellung zur Inanspruchnahme des Kindesfreibetrages ist deshalb nicht notwendig. Das Einkommenssteuergesetz beinhaltet die Regelungen aller Grundlagen in Bezug auf Kindergeld und Kinderfreibetrag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Tags: Bundeskindergeldgesetz, Familienkasse, Freibeträge für Kinder, Kinderfreibetrag
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November 2nd, 2011
Neben dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag können Eltern auch den so genannten Betreuungsfreibetrag erhalten. Die Wahl zwischen diesen drei Varianten hängt immer davon ab, was sich als günstiger für die finanzielle Versorgung erweist. Diese Nachprüfung wird in diesem Zusammenhang auch als Günstigerprüfung bezeichnet und kann beim Finanzamt im Rahmen der Begutachtung der Einkommenssteuererklärung bewertet werden. Kommt das Finanzamt zum Resultat, dass es besser wäre, entweder den Betreuungsfreibetrag und das Kindergeld statt dem Kinderfreibetrag zu nutzen, dann erfolgt eine so genannte Beachtung bei der Festsetzung der Steuern und ein Gegenrechnen des Kindergeldes.
Wer bekommt Kindergeld?
Das Kindergeld ist immer dadurch gekennzeichnet, dass es beiden Elternteilen zur Verfügung stehen muss. Für die Auszahlung ist es jedoch grundlegend, dass nur dem Elternteil das Kindergeld zugewiesen wird, bei welchem das Kind im Haushalt lebt und polizeilich gemeldet ist. Der andere Elternteil zahlt in der Regel Unterhalt, mit dem das Kindergeld verrechnet werden soll.
Wer erhält des Kinderfreibetrag?
Beim Kinderfreibetrag verhält sich dies etwas anders. Er beinhaltet monatlich den gesetzlich geltenden Betrag je Elternteil. Sind Ehegatten steuerlich zusammen veranlagt, dann kann es der Fall sein, dass der Kinderfreibetrag verdoppelt wird. Dies erfolgt in dem Sinne, dass beide Teile zusammengelegt werden. Dies wird entsprechend auf der Lohnsteuerkarte vermerkt, wenn beide Ehegatten die Eltern des Kindes sind. Ansonsten wird der Kinderfreibetrag jeweils zur Hälfte aufgesplittet.
Der Kinderfreibetrag wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Elternteil verstorben ist oder nicht unbeschränkt seiner Einkommenssteuerpflicht nachkommen kann. Hat der Steuerpflichtige das Kind allein angenommen und besitzt das Sorgerecht und steht das Kind zu ihm in einem so genannten Pflegekindschaftsverhältnis, dann steht auch dieser Person der Kinderfreibetrag komplett zu.
Tags: Betreuungsfreibetrag, Einkommenssteuerpflicht, Finanzamt, Sorgerecht, Wer bekommt Kindergeld, Wer erhält Kinderfreibetrag
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November 2nd, 2011
Kinder sind für die Zukunft wichtig. Kindheit kostet Geld. Der Staat versucht deshalb mit seinen finanziellen Zuschüssen Eltern oder besser gesagt die Familienkasse zu entlasten.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes besitzen Eltern einen Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes. Zahlungen darüber hinaus werden unter gesetzlich festgelegten Besonderheiten gewährt. Freibeträge für Kinder können generell bis zum Alter von 18 Jahren und darüber hinaus bis 25 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden (z.B. Berufsausbildung, Studium, kurzfristige Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie Grundwehr- oder Zivildienst, freiwillig soziales oder ökologisches Jahr, Arbeitsuchende). Bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob eine Anrechnung der Freibeträge für die Eltern günstiger ist oder die Berücksichtigung des Kindergeldes. Die eigenen Einkünfte der Kinder, die älter als 18 Jahre sind, dürfen dabei 7.680 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Die Freibeträge basieren auf zwei Schwerpunkten
Zum einem soll dem sächlichen Existenzminimum der Kinder entsprochen werden, Aufwendungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie Nahrung, Wohnen und Kleidung gehören dazu. In Deutschland beträgt ab 01.01. 2009 der volle Freibetrag für ein Kind 3.864 Euro pro Jahr. Ebenso wird ein Freibetrag für Betreuungskosten, der Erziehung und einem Ausbildungsbedarf gewährt. Dieser Teil des Freibetrages beträgt jährlich 2.160 Euro.
Bei verheirateten Eltern mit einer gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge summiert und somit 6.024 Euro berücksichtigt. Jedoch bei getrennter Veranlagung wird jedem Elternteil die Hälfte des Freibetrages (3.012 Euro)angerechnet. Kommt ein Elternteil der Unterhaltspflicht nicht ausreichend nach (weniger als 75 %), kann der betreuende Elternteil die volle Summe für sich beantragen.
Tags: Anrechnung der Freibeträge, Einkommensteuerveranlagung, Existenzminimum der Kinder, Kindergeldes, Unterhaltspflicht
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November 2nd, 2011
Der Kinderfreibetrag kommt bei der Einkommensteuer erst ab einem gewissen Einkommen zum Tragen. Grundsätzlich ist es so, dass die durch den Kinderfreibetrag eintretende steuerliche Entlastung der Eltern durch den Kinderfreibetrag höher sein muss als das Kindergeld. Derzeit müssen Alleinerziehende etwa € 35.000,- und Verheiratete mit dem so genannten Splitting-Tarif etwa € 67.000,- pro Jahr verdienen, um vom Kinderfreibetrag profitieren zu können.
Steuermindernd kann sich der Kinderfreibetrag allenfalls auf die Kirchensteuer oder den Solidaritätszuschlag auswirken.
Bei der Veranlagung der zu entrichtenden Einkommensteuer steht jeder steuerpflichtigen Person in Deutschland ein Freibetrag in Höhe von € 1.932,- pro Jahr zu. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Grundlage hierfür ist der Existenzminimumbericht der Bundesregierung, mit der das Existenzminimum eines Kindes ermittelt wird. Der Freibetrag gilt unter Umständen auch für im Ausland lebende Kinder. Der Kinderfreibetrag hängt also nicht von der Einkommensteuer ab, wohl aber ist die Höhe der tatsächlichen Entlastung abhängig von den Einkünften der Eltern oder Alleinerziehenden.
Die mit dieser Regelung einhergehende offensichtliche Bevorzugung von Beziehern hoher Einkommen, die eine solche Förderung weniger nötig haben als andere Bevölkerungsgruppen, sorgt immer wieder für politische Diskussionen, steht jedoch in einer Linie mit den meisten anderen Steuergesetzen hierzulande.
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