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Kindergeld Freibetrag 2012 – das gilt in für den Kinderfreibetrag

Samstag, Dezember 31st, 2011

Der Kindergeld Freibetrag berechnet sich aus dem Existenzminimum und entspricht damit dem Grundbedarf eines Kindes. Für das Jahr 2012 bleibt der Kindergeld Freibetrag im Vergleich zu den Vorjahren unverändert. Pro Elternteil liegt der Kinderfreibetrag somit bei 2184 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare beträgt der Kindergeld Freibetrag damit 4368 Euro. Dazu gilt ein Kinderfreibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 1320 Euro je Elternteil und 2640 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Dadurch ergibt sich ein gesamter Kinderfreibetrag von 7008 Euro pro Kind.

Die Günstigerprüfung beim Kindergeld Freibetrag

Angewendet kann der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf nur dann, wenn diese günstiger als das Kindergeld sind. Ob dies der Fall ist, wird vom Finanzamt anhand der abgegebenen Steuererklärung geprüft. Daraus ergibt sich, dass Besserverdienende sich immer für das Kindergeld entscheiden sollten, auch wenn sich der Kindergeld Freibetrag höher als das Kindergeld auswirkt. Aufgrund der Günstigerprüfung kommt es dabei zu keinem Nachteil. Der Kindergeld Freibetrag sollte nur von Eltern genutzt werden, deren Jahreseinkommen oberhalb von 60.000 Euro liegt. Ab diesem Einkommen wirkt sich die steuerliche Entlastung höher aus als das Kindergeld.

Änderungen beim Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

Der ehemals gewährte Betreuungsfreibetrag für Kinder unter 16 Jahren ist um eine weitere Komponente erweitert worden. Deshalb nennt sich der Freibetrag jetzt “Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung”. Er beträgt jährlich 1320 pro Elternteil bzw., 2640 Euro bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden. Durch den Freibetrag soll der Aufwand für Betreuung, Erziehung und Ausbildung abgedeckt werden. Gewährt wird der Freibetrag sowohl für voll- wie auch für minderjährige Kinder. Der Kindergeld Freibetrag kann nicht mehr wie bisher auf einseitigen Antrag des betreuenden Elternteils übertragen werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil einen Teil der Betreuungskosten trägt bzw. das Kind in einem wesentlichen Umfang betreut. Beim “Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung” wird wie beim Kinderfreibetrag eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt durchgeführt.

Muss man den Kinderfreibetrag beantragen?

Mittwoch, November 2nd, 2011

Die Steuervergünstigung durch den Kinderfreibetrag und das monatlich ausgezahlte Kindergeld sind eng miteinander verknüpft. Das Existenzminimum eines Erwachsenen darf nicht besteuert werden. Das Einkommen von Eltern muss das Existenzminimum des Kindes hinsichtlich Betreuung, Erziehung und Ausbildung gewährleisten. Die derzeit 6.024 Euro Kinderfreibetrag jährlich sollen diese Grundbedürfnisse sichern und sind aus diesem Grund steuerfrei.

Der Kinderfreibetrag wird nicht beim monatlichen Lohnsteuerabzug der Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Während des aktuellen Jahres wird derselbe Lohnsteuerbetrag wie bei Kinderlosen einbehalten. Bis zur genauen Verrechnung am Jahresende erhalten Elternteile monatlich das Kindergeld. Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung nach Höhe des Einkommens, in welchem Ausmaß der Kinderfreibetrag zu berücksichtigen ist.

Kinderfreibetrag muss nicht gesondert beantragt werden

Der Kinderfreibetrag ist nicht gesondert zu beantragen. Er wird automatisch bei der jährlichen Steuererklärung einkalkuliert. Während des laufenden Jahres hat er keine Auswirkung auf die Höhe der Steuer. Nach Möglichkeit sollte er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das hat einen geringeren Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer zur Folge.

Kindergeld beantragen: Beantragt werden sollte das Kindergeld!

Bei höheren Einkommen ist anzunehmen, dass der Kinderfreibetrag mehr Entlastung bietet als das Kindergeld. Wird es aus diesem Grund nicht beantragt, geht das Finanzamt bei der Berechnung des Kinderfreibetrages in jedem Fall von seiner Auszahlung aus. Unabhängig, ob sie erfolgt ist oder nicht.

Kinderfreibetrag 2011 Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag

Freitag, Dezember 10th, 2010

Ab 2011, so wurde gestern beschlossen, wird die steuerliche Regelung von Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld deutlich vereinfacht. Musste man bisher das Einkommen des/der Kindes/Kinder (während Ausbildung / Studium) bei der eigenen Einkommenssteuererklärung angeben und eine entsprechende Reduzierung des Kindergeldes in Kauf nehmen, so entfällt diese Regelung ab dem nächsten Jahr ersatzlos.

Kinderfreibetrag 2011 – volle Höhe auch wenn die Kinder selbst über Einkommen verfügen

Wer Kinder hat, egal ob die über ein eigenes Einkommen verfügen oder nicht – und unabhängig davon in welcher Höhe – wird ab dem nächsten Jahr in den Genuss des vollen Kinderfreibetrags bzw. des vollen Kindergeldes kommen.

Damit setzt die Bundesregierung nicht nur eine Steuererleichterung zu Gunsten von Eltern mit Kindern um, sondern befreit nebenbei die Finanzbeamten von der Pflicht die Steuererklärungen in Bezug auf Kindergeld- und Freibetrag relevanten Angaben zu überprüfen. Ein kleines aber sehr feines Geschenk für alle Beteiligten, das den Finanzämtern wieder mehr Raum gibt dort zu prüfen, wo es nicht um Centbeträge geht, die vielleicht ungenau eingetragen wurden.