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Kindergeld 2012 – Änderungen und Regelung zum Kindergeld

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Die gute Nachrichte vorweg: Die Regelungen für das Kindergeld 2012 werden einfacher zu handhaben sein als bisher. Viele werden sagen: Endlich wird auch an die Eltern gedacht, die entweder keine Möglichkeit haben, sich mit Anträgen und Formularen herum zu schlagen und an die, die ihre Zeit stattdessen lieber mit ihren Kindern verbringen möchten. Beim Kindergeld 2012 gibt es einige Änderungen und Vereinfachungen, die alle Eltern und erwachsenen Kinder kennen sollten.

Beim Kindergeld 2012 ist keine aufwendige Einkommensprüfung mehr notwendig. Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die sich in der Erstausbildung befinden, brauchen für den Anspruch auf Kindergeld 2012 keine Gehaltsnachweise mehr einreichen sofern nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Verdient werden darf nach der neuen Regelung für das Kindergeld 2012 in dieser Zeitspanne so viel wie möglich.

Kindergeldstaffel 2012

Auch beim Kindergeld 2012 gibt es gestaffeltes Kindergeld für Eltern und Kinder. Für das erste Kind werden 184 Euro gezahlt, für das zweite Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro im Monat. Besonders Geringverdiener, Alleinerziehende und kinderreiche Eltern sind auf diesen Zuschuss angewiesen, um den Lebensunterhalt für die Kinder bestreiten zu können.

Der Kinderfreibetrag 2012 wird nicht mehr automatisch in der Lohnsteuerkarte vermerkt, sondern muss jährlich manuell neu beantragt werden. 7.008 Euro Kinderfreibetrag für das Jahr 2012 sind eine Summe Geld, die nicht versäumt werden sollte, steuerlich geltend zu machen.

Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt

Das Kindergeld 2012 wird von der jeweiligen Familienkasse jeweils im laufenden Monat ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine lassen sich bei der Familienkasse unter Angabe der Kindergeldnummer erfragen, um besser haushalten zu können. Wer Anspruch auf Kindergeld hat, sollte immer auf dem Laufenden sein, was die jährlichen Bestimmungen angeht. Nur so kann man sicher gehen, keine Neuigkeiten verpasst und alle nötigen Anträge und Eintragungen rechtzeitig vorgenommen zu haben.

Muss man den Kinderfreibetrag beantragen?

Mittwoch, November 2nd, 2011

Die Steuervergünstigung durch den Kinderfreibetrag und das monatlich ausgezahlte Kindergeld sind eng miteinander verknüpft. Das Existenzminimum eines Erwachsenen darf nicht besteuert werden. Das Einkommen von Eltern muss das Existenzminimum des Kindes hinsichtlich Betreuung, Erziehung und Ausbildung gewährleisten. Die derzeit 6.024 Euro Kinderfreibetrag jährlich sollen diese Grundbedürfnisse sichern und sind aus diesem Grund steuerfrei.

Der Kinderfreibetrag wird nicht beim monatlichen Lohnsteuerabzug der Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Während des aktuellen Jahres wird derselbe Lohnsteuerbetrag wie bei Kinderlosen einbehalten. Bis zur genauen Verrechnung am Jahresende erhalten Elternteile monatlich das Kindergeld. Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung nach Höhe des Einkommens, in welchem Ausmaß der Kinderfreibetrag zu berücksichtigen ist.

Kinderfreibetrag muss nicht gesondert beantragt werden

Der Kinderfreibetrag ist nicht gesondert zu beantragen. Er wird automatisch bei der jährlichen Steuererklärung einkalkuliert. Während des laufenden Jahres hat er keine Auswirkung auf die Höhe der Steuer. Nach Möglichkeit sollte er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das hat einen geringeren Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer zur Folge.

Kindergeld beantragen: Beantragt werden sollte das Kindergeld!

Bei höheren Einkommen ist anzunehmen, dass der Kinderfreibetrag mehr Entlastung bietet als das Kindergeld. Wird es aus diesem Grund nicht beantragt, geht das Finanzamt bei der Berechnung des Kinderfreibetrages in jedem Fall von seiner Auszahlung aus. Unabhängig, ob sie erfolgt ist oder nicht.

Kinderfreibetrag = Steuerentlastung?

Mittwoch, November 2nd, 2011

Der Kinderfreibetrag ist eine Maßnahme, um Steuergerechtigkeit zu erreichen. Ziel ist es, dass das Existenzminimum eines Kindes bei der Besteuerung seiner Eltern entsprechend berücksichtigt wird. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass der Kinderfreibetrag auch zu einer Steuerentlastung führt. Ob der Freibetrag in Ihrem konkreten Fall eine Steuerentlastung mit sich bringt, wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer vom Finanzamt geprüft. Dies erfolgt in drei Schritten.

  1. Zunächst wird die Höhe des Kindergeld geprüft, das im laufenden Jahr bereits ausgezahlt wurde. Das Kindergeld wird abhängig von Anzahl und Alter der Kinder ausgezahlt.
  2. Im zweiten Schritt wird die Höhe der Steuerentlastung ermittelt, die sich durch die Kinderfreibeträge (Stand 2009 1.932 Euro Kinderfreibetrag pro Elternteil zzgl. 2.160 Euro Betreuungsfreibetrag pro Kind) ergibt.
  3. Abschließend werden die beiden Werte miteinander verglichen. Hierbei entscheidet sich, ob es zu einer Steuerentlastung kommt oder nicht.

In der Regel ist das gezahlte Kindergeld höher als die Steuerentlastung. In diesem Fall bleibt es beim Kindergeld und es erfolgt keine weitere Steuerentlastung.

Nur bei Eltern mit höherem Einkommen (Stand 2009 ab ca. 62.000 Euro bei Paaren, 33.000 Euro bei Alleinerziehenden) führt der Kinderfreibetrag zu einer zusätzlichen Steuerentlastung. Die Kinder- und Betreuungsfreibeträge werden dann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Zur fälligen Steuer wird das Kindergeld dann zum Ausgleich hinzugerechnet.

Bei der Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wird der Kinderfreibetrag unabhängig vom Einkommen berücksichtigt. Wenn die Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, erfolgt dies direkt bei der Lohnsteuerberechnung.

Kinderfreibetrag während des Studiums

Mittwoch, November 2nd, 2011

Wenn die eigenen Kinder anfangen möchten zu studieren, verändert sich viel im Leben sowie auch im Finanzhaushalt einer Familie. Eine wichtige Frage, die sich stellt ist die Finanzierung des Studiums durch staatliche Hilfen wie BaföG oder Kindergeld. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob auch der Kinderfreibetrag während des Studiums erhalten bleibt.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die mehr als 67.000 Euro pro Jahr verdienen, einen Kinderfreibetrag geltend machen können. Bei Alleinerziehenden liegt der Betrag bei 35.000 Euro. Damit fällt dann das Kindergeld weg. Der Kinderfreibetrag beträgt 3.864 Euro pro Jahr plus eventuell 1.080 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben alle Eltern, die bei geringerem Einkommen auch Anspruch auf Kindergeld hätten. Befindet sich das Kind in der Ausbildung, in diesem Fall im Studium, können die Eltern bis zu seinem abgeschlossenen 25. Lebensjahr den Kinderfreibetrag während dessen Studium gelten machen. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass das Kind selbst nicht mehr als 7.680 Euro (bzw. 8.004 Euro ab 2010) verdient.

Kinderfreibetrag 2011 Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag

Freitag, Dezember 10th, 2010

Ab 2011, so wurde gestern beschlossen, wird die steuerliche Regelung von Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld deutlich vereinfacht. Musste man bisher das Einkommen des/der Kindes/Kinder (während Ausbildung / Studium) bei der eigenen Einkommenssteuererklärung angeben und eine entsprechende Reduzierung des Kindergeldes in Kauf nehmen, so entfällt diese Regelung ab dem nächsten Jahr ersatzlos.

Kinderfreibetrag 2011 – volle Höhe auch wenn die Kinder selbst über Einkommen verfügen

Wer Kinder hat, egal ob die über ein eigenes Einkommen verfügen oder nicht – und unabhängig davon in welcher Höhe – wird ab dem nächsten Jahr in den Genuss des vollen Kinderfreibetrags bzw. des vollen Kindergeldes kommen.

Damit setzt die Bundesregierung nicht nur eine Steuererleichterung zu Gunsten von Eltern mit Kindern um, sondern befreit nebenbei die Finanzbeamten von der Pflicht die Steuererklärungen in Bezug auf Kindergeld- und Freibetrag relevanten Angaben zu überprüfen. Ein kleines aber sehr feines Geschenk für alle Beteiligten, das den Finanzämtern wieder mehr Raum gibt dort zu prüfen, wo es nicht um Centbeträge geht, die vielleicht ungenau eingetragen wurden.