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Was sind Kinderadditive?

Montag, März 1st, 2010

Eine hilfreiche Addition: Kindergeld plus Zuschuss
Kinderadditive sind staatliche Hilfen, die zusätzlich zum Kindergeld gewährt werden. Sie werden nur anerkannt, wenn die Kinder unverheiratet sind und über ein geringes Eigeneinkommen verfügen. Grundsätzlich erhalten Eltern und Alleinerziehende Kindergeld, wenn sie Deutsche sind, in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder im Ausland wohnen und in Deutschland (!) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Direkte finanzielle Hilfen

Alleinerziehende und Eltern, die Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, haben auch Anspruch auf so genannte Kinderadditive. Die Kinderzulagen sind zusätzliche finanzielle Förderungen, die auf Antrag gewährt werden. Für Verträge im Sinne des Altersvermögensgesetzes (Riester-Rente) besteht ein Rechtsanspruch auf Zulage für jedes Kind. Eine weitere Kinderzulage regelt das Gesetz zur Eigenheimförderung. Hier wird sogar die Herabsetzung der Kindergeld-Altersgrenze (25. Lj.) nicht angewendet – das Additiv gilt bis zum 27. Lebensjahr. Bauherren oder Erwerber von Wohneigentum erhalten diese Zulage für die Kinder, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Die Höhe der mehrjährigen Zulagen wird nach der Zahl der Kinder gestaffelt.

Steuerliche Entlastungen

Für Einkommenssteuerpflichtige, die Anspruch auf Kindergeld haben, gibt es eine Reihe von weiteren Kinderadditiven. Sie wirken sich als Freibeträge oder Abzüge auf das zu versteuernde Einkommen aus. Abziehbar sind Kinderbetreuungskosten, das Schulgeld (Sonderausgaben) und Aufwendungen für eine Haushaltshilfe. Alleinerziehenden wird ein besonderer Entlastungsbetrag anerkannt. Bei außergewöhnlichen Belastungen mindern Kinder den Prozentsatz der zumutbaren Eigenaufwendungen. Besteht ein Ausbildungs-Sonderbedarf, so können Freibeträge geltend gemacht werden. Der Anspruch des Kindes auf einen Behinderten- bzw. Hinterbliebenenpauschbetrags kann steuermindernd auf die Eltern übertragen werden.

Wie erfolgt die Berechnung des Kinderfreibetrags?

Dienstag, Februar 9th, 2010

Der Kinderfreibetrag wird in Deutschland mit dem Kindergeld verrechnet. Das Kindergeld kommt generell allen Eltern zu, die ein oder mehrere Kinder im nicht volljährigen Alter haben. Ausnahmen gelten für Studierende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende sowie für Behinderte. Der Kinderfreibetrag kommt dann zum Tragen, wenn das steuerpflichtige Einkommen der Eltern das Niveau überschreitet, das durch das Kindergeld abgedeckt wird.

Berechnung Kinderfreibetrag

Prinzipiell steht allen Eltern eines Kindes ein Kinderfreibetrag von 1.932 € pro Jahr zu. Dies gilt per Gesetz als das Existenzminimum, das für ein Kind aufgewendet werden muss. Bei verheirateten Paaren, die gemeinsam ein Kind erziehen, verdoppelt sich der Betrag entsprechend, wobei durch verschiedene gesetzliche Varianten der tatsächliche Freibetrag für gemeinsam erziehende Paare auf € 6.24 pro Kind steigen kann. Kinderfreibeträge werden generell ab dem Monat der Geburt des Kindes angerechnet.

Der Kinderfreibetrag tritt erst dann in Kraft, wenn die steuerliche Vergünstigung der Eltern das reguläre Kindergeld übersteigt. Diese Bevorzugung besser verdienender Eltern ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen.

Was unterscheidet Kindergeld vom Kinderfreibetrag

Montag, Februar 1st, 2010

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind beides Förderungen, die Eltern für ihre Kinder vom Staat bekommen. Es wird aber nicht beides zur gleichen Zeit an die Eltern ausbezahlt, man muss sich für eine der beiden Varianten entscheiden. In dem einen oder anderen Fall müssen die Eltern also auf das Kindergeld verzichten und stattdessen den Kinderfreibetrag nutzen. Dies ist in erster Linie dann vorteilhaft, wenn die Eltern über ein relativ hohes Einkommen verfügen.

Kinderfreibetrag gilt auch für Pflegekinder und Stiefkinder

Um den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Genauso wie beim Kindergeld kann der Kinderfreibetrag nicht nur für eigene Kinder, sondern auch für Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder in Anspruch genommen werden, wenn sie zum Haushalt gehören. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird in der Regel auch die Anlage „Kinder“ ausgefüllt. Hierbei überprüft das Finanzamt zwangsläufig, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld die günstigere Alternative ist. Fällt die steuerliche Einsparung durch den Kinderfreibetrag höher aus als das Kindergeld, werden die Freibeträge automatisch bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.

Die Zahlung von Kindergeld muss im Gegensatz zum Kinderfreibetrag schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Die Zahlung erfolgt automatisch, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder eine Berufsausbildung begonnen hat, in der ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird. Sobald das Kind die Schule beendet und eine Ausbildung beginnt, sind die Eltern verpflichtet der Kindergeldstelle mitzuteilen, wie viel das monatliche Lehrgeld beträgt.

Kinder-Freibetrag – Wissenswertes über Kinderfreibetrag, Kindergeld und finanzielle Familienhilfe

Samstag, Dezember 12th, 2009

Was ist der Kinder-Freibetrag und wer bekommt ihn? Gibt es verschiedene Kinderfreibeträge und muss man diese beantragen? Wissenswertes über Kindergeld und Kinderfreibetrag.